Lichtspielhaus: Fortsetzung im Stadtrat

von Redaktion

Bauausschuss ringt sich nicht zu einer Empfehlung durch – Planer warten auf Entscheidung

Bad Aibling – Wie wird die Entscheidung über den auf dem Tisch liegenden Kompromissvorschlag rund um das Projekt Lichtspielhaus kommunalpolitisch ausgehen? Eine echte Tendenz dazu war in der jüngsten Bauausschusssitzung noch nicht zu erkennen. Weder wurde allzu viel diskutiert, noch eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat abgegeben. Dieser soll in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. Januar, das letzte Wort sprechen.

Planer brauchen
klare Ansagen

Klare Aussagen traf im Bauausschuss hingegen Planer Eik Kammerl (Kammerl & Kollegen Architekten) hinsichtlich der erforderlichen Voraussetzungen für das weitere Vorgehen in Sachen Bebauungsplan. Um weiterarbeiten zu können, müsse man wissen, auf welcher Grundlage: Auf der Basis des genehmigten Vorbescheids für das Lichtspielhaus mit insgesamt fünf Vollgeschossen? Oder auf Basis des Kompromissvorschlags, der drei Vollgeschosse an der Kirchzeile und vier Vollgeschosse vorsieht?

Er gab zu bedenken, dass der Bauherr „Werndl & Partner“ einen Anspruch auf die fünfgeschossige Bebauung habe. Dies bestätigte auch Architekt Stefan Roßteuscher, der auf Wunsch der Bürgerinitiative (die via Bürgerbegehren für eine komplette Dreigeschossigkeit gekämpft hatte), die Kompromissverhandlungen als Mediator begleitet hatte.

Auch jetzt, da der Vorbescheid juristisch angefochten wird, gab er zu bedenken: „Wenn das Verwaltungsgericht letztlich entscheidet, dass sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt, dann ist das Ganze rum ums Eck.“ Dann wäre der Anspruch auf die fünfgeschossige Bebauung bestätigt.

Der Kompromissvorschlag würde immerhin zur Kirchzeile hin, was der BI besonders wichtig war, nur drei Vollgeschosse beinhalten. „Ein Kompromiss ist halt ein Kompromiss“, so Roßteuscher lapidar. Er habe auch drei Juristen zu dem Thema befragt. „Alle halten es für schwer vorstellbar, dass der Vorbescheid kippt. Die Kirchzeile interessiert das Gericht nicht.“

Dieter Bräunlich (ÜWG) insistierte dennoch: „Der Bürgerentscheid hat darauf abgezielt, dass der gesamte Komplex nur dreigeschossig wird. Es ist nicht in Ordnung, wenn wir zwei Drittel der Bürgermeinung jetzt einfach vom Tisch wischen.“ Er forderte eine „faire Lösung“ und bezeichnete das Treffen, bei dem Investor und BI-Vertreter mit den Fraktionsvorsitzenden im Beisein des Mediators über den Kompromiss verhandelt hatten, als „ominösen Termin“, bei dem etliche der BI-Vertreter nicht dabei gewesen seien.

„So eindeutig, wie es immer dargestellt wird, war der Kompromiss gar nicht. Eine echte Zustimmung habe ich für unsere Ausschussgemeinschaft nicht gegeben“, meinte nun auch Florian Weber (Bayernpartei). SPD-Rat Richard Lechner hatte den Eindruck, dass am Ende jeder aus den Kompromissgesprächen das herausgehört habe, „was ihm am besten passt“.

„Es heißt nicht umsonst Kompromiss“, merkte Josef Schmid (CSU) an, der sich mit der auf dem Tisch liegenden Lösung anfreunden konnte. „Bei einem Kompromiss trifft man sich in der Mitte, und die Lösung ist hier ideal“, schloss sich sein Fraktionskollege Johann Schweiger an.

Die Kirchzeile werde durch die Dreigeschossigkeit nicht verschattet und der große Marienplatz vertrage die vier Geschosse. „Und wenn oben ein um ein paar Meter zurückgesetztes Geschoss sitzt, sieht man von der Straße aus eh nichts.“ Eventuell reduziere sich das Vorhaben auch, wenn zu wenig Stellplätze nachgewiesen werden können. „Auch wenn etliche Plätze durch Zahlungen abgelöst werden, so ganz sicher nicht in unendlicher Größenordnung.“

Mit klaren Worten erläuterte schließlich auch Heidi Benda (GOL) das Wort Kompromiss: „Jeder muss Abstriche machen.“ Es sei wichtig, dass jetzt etwas vorangehe. „Der lange Leerstand an dieser prominenten Stelle tut der Stadt nicht gut.“ Lechner jedoch fand: „Mit schönen Appellen kommen wir auch nicht weiter.“

Kritikpunkte
reißen nicht ab

Zum einen monierte er – neben der Optik –, dass sich der Ursprungsentwurf bezüglich der Höhen nicht an die Vorgaben aus dem Architektenwettbewerb halte. Zum anderen sah er den Rechtsanspruch des Bauwerbers als nicht gegeben, wenn – wie in den zur Sitzung vorliegenden Planungen – durch die Tiefgarage auch städtischer Grund unterbaut werden würde. „Hier haben wir es als Stadt noch in der Hand. Außerdem warte ich immer noch auf das Angebot einer Gegenleistung.“

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